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2er -Set Systainer Koffer Größe 2 Orange
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Flury Univeral-Profilmessekopf mit 12 Messer
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GUHDO Synchron - Schwenkmesserkopf HW WPL
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GUHDO Hohlkehl-Fräser HW WPL R=5mm D=130mm Z2
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GUHDO Format Kreissägeblatt HW D=303mm B=3,2mm
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GUHDO Mini Falzkopf HW WPL D=90mm
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ELMAG Euroair 200 Kompressor
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GUHDO Feinstschnitt Kreissägeblatt HW D=250mm
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Flury Univeral-Profilmessekopf D=120mm
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Flury HW Wechselplatten Konterprofil Fräser
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GUHDO Profilkopf HW WPL R=4,6,8,10mm D=180mm Z2
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GUHDO Kreissägeblatt HW D=303mm Wechelzahn 56 Z
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Flury HW Wendeplatten Schwenk Messerkopf
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Systainer-Set Koffer Größe 1-4 Orange
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Flury Univeral Profilmesserkopf D= 100 mm
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GUHDO Dach Holzzahn Kreissägeblatt HW B=2,9mm
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ELMAG Automatische Schlauchaufroller Druckluft
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GUHDO Spiralfügemesserkopf HW WPL D=80mm
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GUHDO NE Kreissägeblatt HW D=300mm B=3,2mm
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GUHDO Falzmesserkopf HW WPL D=125mm Z2+V4
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GUHDO Radius Profiler HW WPL R=25mm D=150mm Z2
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GUHDO Rund Profiler HW WPL R=2;3;5mm D=140mm Z2
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GUHDO Dach Holzzahn Kreissägeblatt HW B=3,2mm
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Systainer Anthrazit Gr.1 + Würth ASSY Torx-Schrauben Sortiment
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Flury HW Wendeplatten Verstellnuter 4-15 mm
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GUHDO Konterprofil-Fräser HW WPL D=120mm B=40mm
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Flury HW Viertelstabfräser R = 3 mm, konvex+konkav
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Systainer Anthrazit Gr.1 + Würth ASSY Torx-Schrauben Sortiment
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Elmag Prof. Kompressor Zubehör Druckluft
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GUHDO Radius Profiler HW WPL R=15mm D=130mm Z2
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GUHDO Falzmesserkopf HW WPL D=125mm
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2er -Set Systainer Koffer Größe 1 Orange
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3er -Set Systainer Koffer Größe 1 Orange
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Flury Schleifwalze D=60mm, B=100mm
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Flury HW WP Falzkopf m. ziehendem Schnitt
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GUHDO Hohlkehl-Fräser HW WPL R=3mm D=126mm Z2
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Mafell Zimmerei Kettensäge ZS 200 E NEU
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GUHDO Hohlkehl-Fräser HW WPL R=8mm D=136mm Z2
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Mafell Zimmerei-Hobel ZH 300 K Hobelmaschine Neu
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Flury HW WPL Verleimfräser Trapez 80mm
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GUHDO Prismenfalzkopf 45° HW WPL D=160mm
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GUHDO Radius Profiler HW WPL R=6mm D=112mm Z2
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3 Inletts Einsätze für Systainer
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Flury HW WPL Verleimfräser Trapez 60mm
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GUHDO Halbstab-Fräser HW WPL R=3-20mm B=15-50mm Z2
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GUHDO Feinstschnitt Kreissägeblatt HW D=303mm
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GUHDO Rund Profiler HW WPL R=4,6,8,10mm D=140mm Z2
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Elmag Säulenbohrmaschine mit Super-Vario-Speed VBM 3/30 SG
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ABG
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Handelsbörse Frey- Joachim Frey – Brühlstraße 8 – 88048 Friedrichshafen

Stand: Mai 2001.
       Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen von Handelsbörse Freyerfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Handelsbörse Frey

2. Vertragsschluss

2.1 Mündliche (telefonische) Auskünfte und Zusagen von Handelsbörse Frey, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

2.2 Die Abbildung der Produkte kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Sämtliche Abbildungen sind daher unverbindlich.

2.3 Der Vertrag zwischen Handelsbörse Frey und dem Kunden kommt mit der Annahme der Bestellung seitens Handelsbörse Frey durch schriftliche oder per elektronischer Nachricht gesendete Auftragsbestätigung oder durch die Warenauslieferung zustande. Ein Angebot des Bestellers kann Handelsbörse Frey innerhalb von drei Wochen ab Zugang annehmen. Eine Eingangsbestätigungsmail, die sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden automatisch durch das System generiert und versandt wird bzw. die Aufnahme der telefonischen Bestellung durch Handelsbörse Frey stellen keine verbindliche Annahme des Angebots durch Handelsbörse Frey dar.

2.4 Handelsbörse Frey behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, zum Beispiel weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet Handelsbörse Frey den Kunden von der Nichtannahme der Bestellung unverzüglich durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften.

2.5 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

3. Lieferzeit, Teillieferungen

3.1 Die von Handelsbörse Freyangegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ihre Verbindlichkeit bestätigt worden ist. Gerät Handelsbörse Frey in Verzug, so haftet Handelsbörse Frey für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug auf Grund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Handelsbörse Frey verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

3.2 Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger, von Handelsbörse Frey nicht zu vertretender Umstände ist Handelsbörse Freyberechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

3.3 Handelsbörse Frey ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist und die Lieferung des Rests der bestellten Ware zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist.

3.4 Handelsbörse Frey versendet die Ware nach eigenem Ermessen, entweder mit einer Spedition, Stückgutspedition oder Paketdienst. Die Ware wird bis zur ersten Tür, oder mit einer Stückgutspedition bis Bordsteinkante geliefert. Eine Lieferung bis zur Verwendungsstelle ist nach Vereinbarung möglich und wird nach Aufwand berechnet.

3.5 Für Lieferungen ins Ausland gilt die derzeit gültige Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferkosten für Auslandslieferungen werden gesondert ausgehandelt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Handelsbörse Frey und verstehen sich ab dem von Handelsbörse Frey gewählten Auslieferungslager. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware. Kosten und Nebenkosten des Versandes werden pro Produkt angegeben und dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Sollten nicht alle Artikel einer Bestellung sofort verfügbar sein, werden für Nachlieferungen keine weiteren Versandkosten erhoben.

4.3 Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten somit die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.4 Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von Handelsbörse Frey auf den Vertragspartner über. Das unter Punkt 5 geregelte Rückgaberecht des Vertragspartners bleibt hiervon unberührt.

4.5 Die Bezahlung der von Handelsbörse Frey gelieferten Waren und Leistungen erfolgt entweder bar bei Abholung oder per Vorkasse (Banküberweisung).

4.6 Anfragen zu Transportkosten ins Ausland sind unter Angabe des Lieferortes, der Postleitzahl und der gewünschten Waren an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu richten.

5. Rückgaberecht

5.1 Widerrufsrecht: Der Vertragspartner kann seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Handelsbörse Frey- Joachim Frey – Brühlstraße 8 – 88048 Friedrichshafen – Tel. +49 7546/91313  Fax +49 7546/91343  Email : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 
     
5.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Handelsbörse Frey insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Der Vertragspartner hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Vertragspartner kostenfrei.

5.3 Die Rückgabe muss in jedem Fall bei Handelsbörse Frey angemeldet werden. Eine Begründung der Rückgabe ist nicht erforderlich.

5.4 Handelsbörse Frey behält sich vor, entweder eine Rücksendung der Ware auf Kosten von Handelsbörse Frey zu verlangen oder die Ware beim Vertragspartner abholen zu lassen. Die Portokosten bei einer Rücksendung eines Postpaketes werden rückwirkend erstattet. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter 40,00 Euro behält sich Handelsbörse Freyvor, die Rücksendung auf Kosten des Vertragspartners zu verlangen.

5.5 Waren, die nach individuellen Vorgaben des Kunden gefertigt oder angepasst werden, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, sind solche Fehler möglichst sofort gegenüber Handelsbörse Frey oder dem Fahrer des Transportunternehmens mitzuteilen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche des Vertragspartners keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt.

6.2 Handelsbörse Frey übernimmt auf alle von ihr verkauften Waren die Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Garantieansprüche beträgt 2 Jahre. Unterlässt der Vertragspartner es, Handelsbörse Freyeinen Mangel fristgerecht mitzuteilen, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

6.3 Bei Massivholzmöbeln können im Laufe der Zeit aufgrund unzureichender Feuchtigkeit im Raum Trocknungsrisse und schwergängige Türen oder Schubladen auftreten. Dies ist normal und damit kein Reklamationsgrund.

6.4 Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, Handelsbörse Frey die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von Handelsbörse Frey entweder beim Käufer oder bei Handelsbörse Frey. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird Handelsbörse Frey von der Gewährleistung frei. Findet eine Prüfung des reklamierten Gegenstandes bei Handelsbörse Freystatt, so trägt Handelsbörse Frey die Transportkosten, sofern sich die Mangelhaftigkeit des Gegenstandes bestätigt.

6.5 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler oder einen fehlerhaften Zusammenbau im Fall der Selbstmontage von Möbeln entstehen.

6.6 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Handelsbörse Freywegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche auf Grund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

6.7 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern Handelsbörse Frey oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht von Handelsbörse Frey nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Beratung

7.1 Sollte Handelsbörse Frey Beratung zur Einrichtung von Räumen erbringen, so ist diese Beratungsleistung ein unverbindlicher Einrichtungsvorschlag. Insbesondere übernimmt Handelsbörse Frey keine Gewähr für Maßhaltung, Farbe und Ausführung der gelieferten Waren.
7.2 Ein Anspruch auf eine Beratungsleistung besteht nicht.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Handelsbörse Frey behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware ("Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an der Vorbehaltsware erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.

8.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von Handelsbörse Frey an Handelsbörse Frey ab. Handelsbörse Frey nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Handelsbörse Freyabgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von Handelsbörse Freyhinweisen.

8.3 Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Handelsbörse Frey ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Handelsbörse Frey kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

9. Rechte Dritter

Handelsbörse Frey wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner Handelsbörse Frey von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Handelsbörse Frey alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Handelsbörse Frey wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

10.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Kreditsicherung und Logistik an Vertragspartner von Handelsbörse Freyübermittelt werden. Den Vertragspartnern ist es untersagt die Kundendaten an weitere Personen oder Firmen zu übermitteln und sie werden verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln.

11. Verschiedenes

11.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

11.2 Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Friedrichshafen und ausschließlicher Gerichtsstand Friedrichshafen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
 
 

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